Finanzbuchhaltung – Leistungsspektrum der RM Steuerberatungsgesellschaft mbH

Die Prüfung von Jahresabschlüssen ist integraler Bestandteil unseres umfassenden Beratungsangebotes. Die im Rahmen der Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse bilden eine wesentliche Komponente unseres wirtschaftlich und steuerlich orientierten Beratungsansatzes, der zur permanenten Optimierung betrieblicher Prozesse beitragen soll.

Abschlussprüfungen

Schwerpunkte unserer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer sind die gesetzlichen sowie die freiwilligen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen.

Durch das Kapitalgesellschaften-&-Co.-Richtlinie-Gesetz ist der Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfungen auch für Personengesellschaften, insbesondere in der Form der GmbH & Co. KG, erheblich ausgeweitet worden. Jede unternehmerische Betätigung ist aufgrund der Unsicherheit künftiger Entwicklungen mit Chancen und Risiken verbunden. Unserer Prüfung liegt daher ein entsprechend den individuellen Gegebenheiten des Mandanten entwickelter, risikoorientierter Prüfungsansatz zugrunde.

Dieser Prüfungsansatz soll kritische Bereiche aus Prüfungssicht identifizieren, um so den stetig steigenden Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit der Prüfungsdurchführung gerecht zu werden.

Unsere Prüfung beurteilt das Rechnungswesen, das rechnungslegungsrelevante interne Überwachungssystem und die organisatorischen Abläufe unserer Mandanten. Ebenfalls berücksichtigen wir bei der Festlegung der Prüfungshandlungen unsere Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld des Mandanten.

Die Abschlussprüfung ist damit insgesamt nicht nur geeignet, die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses festzustellen und zu bestätigen, sondern sie ermöglicht es uns darüber hinaus, für den Mandanten konkrete Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.

Sonderprüfung

Wir führen gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen im Auftrag unserer Mandanten durch. Die Bandbreite dieser Sonderprüfungen umfasst hier im Wesentlichen die

  • Prüfung von Sonderbilanzen
  • Gründungs- und Umwandlungsprüfungen
  • Sonderprüfungen nach und analog § 142 AktG
  • Prüfungen des internen Kontrollsystems
  • Prüfung nach § 53 HGrG
  • Prüfungen von Investitions- und Finanzplänen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Prospektprüfungen
  • Prüfungen im Bereich des ÖPNV
  • Mittelverwendungsprüfungen
  • Prüfungen nach Sondervorschriften (MaBV/DSD)

Unternehmensbewertung

Die Anlässe für Unternehmensbewertungen häufen sich. Typische Anlässe sind z.B. Kauf und Verkauf von Unternehmen, Veränderungen im Gesellschafterkreis, steuerliche Umstrukturierungen, Regelungen zur Unternehmensnachfolge, familienrechtliche Auseinandersetzung, Kapitalmaßnahmen auch in Form eines ersten Listings, Ermittlung von Abfindungsguthaben.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat in seinem Standard zu den Grundsätzen der Durchführung von Unternehmensbewertungen ausschließlich Zukunftserfolgswertverfahren wie das klassische Ertragswertverfahren als auch das Discounted-Cash-Flow-Verfahren in Form des Konzeptes der gewichteten Kapitalkosten (WACC-Ansatz) bzw. des Konzeptes des angepassten Barwertes (APV-Ansatz) verbindlich festgelegt.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Anwendung dieser Verfahren.